BPT Berufmässiger Personentransport

 

Voraussetzungen:
Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie.Beispiel: Berufsmässiger Personentransport für die Kategorie B kann deshalb frühestens mit 19 Jahren erworben werden, da 1 Jahr Fahrpraxis mit Kategorie B notwendig ist.


Vorgehen:

 

Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.

 

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

 

Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)

 

Zusatztheorieprüfung:

  • ja, für Taxi (Kat. B 121)                                                                                  
  • nein, für Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, Ambulanzen (Kat. B 122)

 

Ausbildung durch Fahrlehrer

 

Praktische Führerprüfung

 

 

Erhalt des Führerausweises Kat. B 121 oder 122 

 

 


Dem Inhaber des Führerausweises der Kategorien C oder C1 wird auf Gesuch hin und sofern er während mindestens eines Jahres vor Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug eine klaglose Fahrpraxis ausweisen kann die Bewilligung 121 zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.
Der Inhaber der Kategorie C1 muss die Zusatztheorieprüfung bestanden haben. Inhabern eines Führerausweises der Kategorien D oder D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.

 

WICHTIG:

Führerausweisinhaber mit Ausweis in Kreditkartenformat, welche die Kategorie D1 3,5t; 106 aufgrund des blauen Führerausweises der Kategorie B erhalten haben, müssen für die Berechtigung BPT 121 und 122 eine entsprechende Prüfung ablegen.