Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A1

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Voraussetzungen:

 

Mindestalter: 15/16 Jahre

15 J.: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie 45km/h. 

16 J.: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW).

Vorgehen:

Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

 

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.

 

Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)

 

Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. B oder B1


Erhalt des Lernfahrausweises: Gültigkeit: 4 Monate

 

Grundschulung: 12 Lektionen, Lernfahrausweis wird 12 Monate verlängert.

 

Verkehrskunde

Ausbildung durch Fahrlehrer

 

Praktische Führerprüfung

 

 

Erhalt des Führerausweises Kat. A1