Der Weg zum Führerausweis der Kategorie B (Auto)

Kategorie B

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Vorgehen:

Mindestalter: 17 Jahre

Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.

 

Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

 

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.

 

Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)

 

Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1

Erhalt des Lernfahrausweises: Gültigkeit: 24 Monate

 

Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1.

Ausbildung durch Fahrlehrer

 

Praktische Führerprüfung

 

 

Erhalt des Führerausweises Kat. B