Der Weg zum Führerausweis der Kategorie D

Kategorie D

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. 

 

Voraussetzungen:

Mindestalter: 21 Jahre

Erforderliche Kategorie: B

 

Vorgehen: 

 

Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.

 

Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)

 

Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.

 

Zusatztheorieprüfung: ja


Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

 

Ausbildung durch Fahrleher

 

Praktische Führerprüfung

 

 

Erhalt des Führerausweise Kat. D

 

Mindestausbildung:

Ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren.

Die Mindestausbildung umfasst für Bewerber, die: 

a. den Führerausweis der Kategorie B, C1 oder D1 besitzen: 52 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten;

b. den Führerausweis der Kategorie C besitzen: 24 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten;

c. den Führerausweis der Kategorie D beschränkt auf Linienverkehr besitzen: 12 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten.

 

Fahrpraxis: Nachweis, dass während eines Jahres regelmässig Motorwagen der Kategorie C oder Trolleybusse geführt wurden, wird von der Mindestausbildung befreit.