Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A beschränkt
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Vorgehen:
Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.
Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)
Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Erhalt des Lernfahrausweises: Gültigkeit: 4 Monate / wird 12 Monate verlängert mit Grundschulung
Grundschulung: 4 Stunden für Inhaber Kat. A1(Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.
Verkehrskunde
Ausbildung durch Fahrlehrer
Praktische Führerprüfung
Erhalt des Führerausweises Kat. A beschränkt