Kat. A1 - FAHR-AUSBILDUNG.ch AG, CZV Weiterbildung, CZV Grundausbildung, 4806 Wikon, 6252 Dagmersellen

Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A1

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Voraussetzungen:

 

Mindestalter: 15/16 Jahre

15 J.: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie 45km/h. 

16 J.: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW).

Vorgehen:

Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

 

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.

 

Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)

 

Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. B oder B1


Erhalt des Lernfahrausweises: Gültigkeit: 4 Monate

 

Grundschulung: 12 Lektionen, Lernfahrausweis wird 12 Monate verlängert.

 

Verkehrskunde

Ausbildung durch Fahrlehrer

 

Praktische Führerprüfung

 

 

Erhalt des Führerausweises Kat. A1

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